Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Stier

Die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2012

Nachfolgend informieren wir Sie über die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2012:

Beitragsbemessungsgrenze West Renten- und Arbeitslosen-versicherung (Jahr) 67.200 € (2011: 66.000 €) Renten- und Arbeitslosen-versicherung (Monat) 5.600 € (2011: 5.500 €) Kranken- und Pflege-versicherung (Jahr) 45.900 € (2011: 44.550 €) Kranken- und Pflege-versicherung (Monat) 3.825 € (2011: 3.712,50 €) Beitragsbemessungsgrenze Ost Renten- und Arbeitslosen-versicherung (Jahr) 57.600 € (unverändert zu 2011) Renten- und Arbeitslosen-versicherung (Monat) 4.800 € (unverändert zu 2011) Kranken- und Pflege- versiche-rung (Jahr) 45.900 € (2011: 44.550 €) Kranken- und Pflege- versiche-rung (Monat) 3.825 € (2011: 3.712,50 €)

Damit steigen auch die maximal möglichen Arbeitgeberzuschüsse zur privaten KV/PV. Die Versicherungspflichtgrenze, ab der eine private Krankenversicherung möglich ist, steigt auf 50.850 € (2011: 49.500 €). Für am 31. 12. 2002 aufgrund des Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze privat krankenversicherte Arbeitnehmer (Bestandsfälle) steigt die Grenze auf 45.900 € (2011: 44.550 €).

Praxisbeispiel: Die Anpassung führt bei Gutverdienern zu erheblichen Beitragserhöhungen. So zahlt ein freiwillig gesetzlich krankenversicherter und kinderloser Arbeitnehmer im Rechtskreis West mit einem Jahresbrutto von 70.000 € pro Jahr 264,64 € mehr in die Sozialkasse als 2011. Hinzu kommt dann noch eine zusätzliche Belastung für den Arbeitgeber von jährlich 249,11 €.

(Veröffentlichung: 12/11)
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Volkmar Stier
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